Positionspapier Christrose e.V. Ökumenischer Hospizverein Königsbrunn
Assistierter Suizid und hospizliche Begleitung
Unsere Leitgedanken und praktische Konsequenzen
„Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein
Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen
und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.“ (Bundesverfassungsgericht 2020)
Mit dem Urteil vom Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht die gesellschaftliche Debatte um
den assistierten Suizid neu belebt. Es hat weitreichende Konsequenzen.
Ungeachtet einer gesetzlichen Ausgestaltung sehen wir uns als Ambulanter Hospizdienst aufgefordert,
Stellung zu beziehen, die vereinsinterne Diskussion anzuregen und Verhaltensregeln für und mit den
ehrenamtlichen Hospizbegleiter*innen zu entwickeln.
- Wie soll mit Todeswünschen und der Bitte um Beihilfe umgegangen werden?
- Wo sehen wir als Hospizdienst die „Rote Linie“ in einer hospizlichen Begleitung?
Fortsetzung in der PDF Datei zum Download.
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