Verhaltenskodex der Christrose e. V.

Verhaltenskodex bei Christrose

Als „assoziatives Mitglied“ der Caritas der Diözese Augsburg unterstützen wir die diözesane Präventionsordnung. Eine „Kultur der Achtsamkeit“ in allen zwischen­menschlichen Begegnungen liegt uns sehr am Herzen. In unserem Verein soll jeder in seiner Würde und in seinen Rechten geachtet werden. Deswegen gilt bei Christrose folgender Verhaltenskodex:

Besuche in Senioreneinrichtungen

  • Der/die Begleiter:in melden sich bei ihrem Besuch in der Wohngruppe bei einer verantwortlichen Kraft an und ab.

Gestaltung von Nähe und Distanz

  • Der Zeitpunkt des Hospizbesuches wird mit den zu Begleitenden/Angehörigen abgesprochen.
  • Die persönliche Anrede hat in dem jeweiligen Zusammenhang angemessen zu sein. Zu Begleitende, Angehörig oder andere Kontaktpersonen haben das Recht gesiezt zu werden. Das „Du“ sollte von Seiten des Hospizbegleiters nicht angeboten werden. Bieten die zu Begleitenden das „Du“ an, kann es unter Reflektion der Situation angenommen werden.
  • Der Umgang mit den Anvertrauten wird so gestaltet, dass Menschen sich wohl fühlen und Grenzen nicht überschritten werden.
  • Individuelle Grenzempfindungen, die ein:e zu Begleitende:er signalisiert, sind ernst zu nehmen und zu achten. Versehentliche Grenzverletzungen müssen thematisiert und dürfen nicht übergangen werden. Eine Entschuldigung ist angebracht.
  • Herausgehobene, intensive freundschaftliche Beziehungen zwischen ehrenamtlich Tätigen und zu Begleitenden sind im Einzelfall möglich, sind aber angemessen zu reflektieren und transparent zu halten. Sie müssen immer wieder kritisch auf die Themen Nähe und Distanz sowie Abhängigkeit hin betrachtet werden.

Angemessenheit von Körperkontakt

  • Körperliche Berührungen haben dem jeweiligen Kontext angemessen zu sein. Sie setzen die freie und erklärte Zustimmung durch den Angesprochenen voraus. Ablehnung ist ausnahmslos zu respektieren. Stete Achtsamkeit ist geboten.
  • In einer Hospizbegleitung kann es angemessen sein Körperkontakt zu einem Menschen aufzunehmen, der verbal nicht zustimmen kann (z.B. bei demenziellen Veränderungen oder in der Sterbephase). Trotzdem sagen wir dem Betroffenen, dass wir ihn gerne z.B. an der Hand berühren möchten und fragen nach der Zustimmung. Wir teilen ihm mit, dass wir ihn nun berühren werden und leiten die Berührung sehr sanft und leicht ein. Es ist genau auf Abwehrreaktionen zu achten.

Interaktion und Kommunikation

  • Jede Form persönlicher Interaktion und Kommunikation hat in Sprache und Wortwahl von Wertschätzung geprägt zu sein. Sie sollte an die Bedürfnisse und die individuelle Lage des Schutzbefohlenen angepassten sein.
  • Vermieden werden, Fäkaliensprache, Zynismus oder Verniedlichungen.
  • Bei sprachlichen Grenzverletzungen ist einzuschreiten und Position zu beziehen.

Intimsphäre wahren

  • Im Seniorenheim ist das Anklopfen (und Warten auf Antwort) vor Betreten des Wohnbereiches selbstverständlich.
  • Sind während des Hospizbesuches pflegerische Tätigkeiten nötig, verlässt der/die Begleiter:in das Zimmer.

Zulässigkeit von Geschenken

  • Finanzielle Zuwendungen, Belohnungen und größere Geschenke an zu Begleitende, sind nicht erlaubt. Ab und an kleine Mitbringsel um eine Freude zu bereiten sind in Ausnahmesituationen möglich.
  • Die Annahme von kleinen persönlichen Geschenken zu besonderen Anlässen wie Geburtstag, Weihnachten oder Abschied wird reflektiert und transparent gehandhabt. Laufende oder unangemessene Geschenke sind abzulehnen.

Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

  • Klienten dürfen in herabsetzender oder entwürdigender Weise weder beobachtet noch fotografiert oder gefilmt werden.
  • Die Weitergabe von persönlichen Telefonnummern, Emailadressen oder Privat­adressen hat zu unterbleiben.

Diese Aktion funktioniert nicht.

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