Vereinssatzung Christrose e. V.

Ökumenischer Hospizverein Königsbrunn e. V.

Satzung des Vereins
CHRISTROSE
Ökumenischer Hospizverein Königsbrunn e. V.

in der am 27. April 2024 durch die Mitgliederversammlung beschlossenen Neufassung

§ 1 Name, Sitz, Verbandszughörigkeit

(1) Der Verein führt den Namen Christrose – Ökumenischer Hospizverein Königsbrunn e. V.

(2) Er hat seinen Sitz in Königsbrunn und wurde beim Amtsgericht ins Vereinsregister eingetragen.

(3) ‐Der Verein ist ordentliches Mitglied beim Caritasverband für den Landkreis Augsburg e. V., beim Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V. sowie Mitglied beim Diakonischen Werk des Evangelisch‐Lutherischen Dekanatsbezirks Augsburg e. V.

Der Hospizverein Christrose will Teil haben am Arbeitsrecht der katholischen Kirche im Sinne deren verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrechts. Deshalb übernimmt der Hospizverein Christrose für seinen Bereich verbindlich die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (GrO)“. Die Grundordnung ist in ihrer jeweiligen, auch künftigen Fassung wesentlicher Bestandteil der mit dem Hospizverein Christrose geschlossenen bzw. zu schließenden Arbeitsverträge. (…)

Download der Satzung der Christrose e. V.Die vollständige Neufassung unserer Satzung können Sie hier herunterladen
und offline im Adobe Reader (kostenloses Programm) lesen.

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